Gemeinde Linden

liegt idylisch im Stein​albtal am Fuße der Sickingerhöhe

liegt idylisch im​ Steinalbtal am Fuße der Sickingerhöhe

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Linden

für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Kaiserslautern und den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kaiserslautern und das Amtsgericht Kaiserslautern gefasst. Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt gem.. §36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Donnerstag, 13.07.2023 bis Donnerstag, 20.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 122, zu folgenden Zeiten aus:

Montag – Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr

Gegen die Vorschlagsliste kann gem.. §37 GVG innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Landstuhl, den 06.07.2023
gez. Dr. Degenhardt
Bürgermeister