Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Linden
Gewanne: Eichköpfchen
Nutzungsart: Waldfäche
Größe: 0,5150 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb
des Grundstücks interessiert sind, sollten ihr Erwerbsinteresse
- bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens
10 Zage nach dem Erscheinungsdatum - bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach
dem Ende der Bekanntmachungsfrist
bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden
In Vertretung
gez. Heß-Schmidt, 1. Kreisbeigeordnete