Gemeinde Linden

liegt idylisch im Stein​albtal am Fuße der Sickingerhöhe

liegt idylisch im​ Steinalbtal am Fuße der Sickingerhöhe

Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Linden
Gewanne: Eichköpfchen
Nutzungsart: Waldfäche
Größe: 0,5150 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb
des Grundstücks interessiert sind, sollten ihr Erwerbsinteresse

  • bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens
    10 Zage nach dem Erscheinungsdatum
  • bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach
    dem Ende der Bekanntmachungsfrist
    bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden

In Vertretung
gez. Heß-Schmidt, 1. Kreisbeigeordnete