Gemeinde Linden

liegt idylisch im Stein​albtal am Fuße der Sickingerhöhe

liegt idylisch im​ Steinalbtal am Fuße der Sickingerhöhe

Resolution der Ortsgemeinde Linden

zur stärkeren Berücksichtigung
strukturschwacher Regionen im Rahmen
des kommunalen Finanzausgleiches Rheinland-Pfalz

Sehr geehrter Herr Staatsminister Ebling,
aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16.12.2020 war das Land dazu angehalten, das Landesfinanzausgleichsgesetz zu novellieren. Um dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gerecht zu werden, musste bei den finanziellen Zuweisungen an die Kommunen die sogenannte Bedarfsorientierung beachtet werden. Es galt also darzustellen, welche pflichtigen und freiwilligen Aufgaben eine Kommune hat und welche Mindestfinanzausstattung notwendig ist, damit diese nachhaltig erfüllt werden können.
Neben der Neufassung des Finanzsystems enthält das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz auch eine Anpassung der Nivellierungssätze. Diese orientieren sich dabei am Bundesniveau und nicht an den tatsächlichen Verhältnissen in Rheinland-Pfalz. Dies führt dazu, dass die unterschiedliche Leistungskraft großer und kleiner Kommunen keine Berücksichtigung findet. Überdies zwingt die Anhebung der Nivellierungssätze die Ortsgemeinden in Krisenzeiten faktisch dazu, Bürger und Wirtschaft mit Steuererhöhungen zu belasten. Dies wird durch die Anweisung des Innenministeriums, welche die Refinanzierung zukünftiger Kreditaufnahmen, mitsamt einer eventuell vorhandenen negativen freien Finanzspitze innerhalb von 20 Jahren fordert, zusätzlich drastisch verstärkt.
Um diese Forderung erfüllen zu können, bleibt vielen Kommunen in unserer Region, mangels Alternativen, nichts anderes übrig, als Hebesätze deutlich über den Nivellierungssätzen zu beschließen. Dies hat nicht selten Steigerungen der Zahllasten für Bürger von 50 Prozent und mehr zur Folge. Solch enorme Erhöhungen auf einen Schlag sorgen nicht nur für viel Unverständnis und Unmut innerhalb unserer Ortsgemeinden, sondern schwächen auch die Toleranz der Bevölkerung gegenüber eigentlich dringenden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, da sich deren Umsetzung in den meisten Fällen unweigerlich auf die Höhe der Hebesätze auswirken wird.
Im Ergebnis ist selbst das Erledigen der Pfichtaufgaben mit der gesetzlich vorgegebenen Mindestausstattung, ohne massive Steuererhöhungen, nicht darstellbar!
Dabei sind Aspekte wie der vorhandene Investitionsstau, die absehbaren rezessionsbedingten Zusatzbelastungen, sowie die enormen Preissteigerungen in allen Bereichen, noch gar nicht berücksichtigt. In der Haushaltsrealität vieler unserer Ortsgemeinden ist selbst bei utopischen Hebesätzen von beispielsweise 1500 % ein Haushaltsausgleich noch nicht in Sicht.
Angesichts dieser Aussichtslosigkeit verzagen viele kommunale Ehrenamtsträger und spielen nicht selten mit dem Gedanken, sich von ihrem Ehrenamt zu verabschieden. Eine Vielzahl von pfichtigen Aufgaben konnten bislang über den ehrenamtlichen Einsatz verschiedener Bürgerinnen und Bürger kostengünstig bewältigt werden. Bei den sich im Rahmen der Ausgestaltung des Finanzausgleichs zuvor geschilderten Efekten, wird sich auch diese Motivation deutlich reduzieren, was wiederum zusätzliche, bislang nicht berücksichtigte Mehrkosten, mit sich bringen wird. Zuletzt zeichnen sich bereits jetzt enorme Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personen, welche sich für ein Ratsmandat zur
Verfügung stellen, ab.
In Anbetracht der sich nun ergebenen, sehr eingeschränkten Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von vielen freiwerdenden bzw. freibleibenden Bürgermeister- und Ratssitzen auszugehen. Dies versetzt unserer Demokratie in ohnehin unruhigen Zeiten einen weiteren Schlag und schwächt die kommunale Selbstverwaltung enorm.
Als Konsequenz aus allen vorgetragenen Bedenken und Einblicke in die Lebenswirklichkeit einer Ortsgemeinde in einer strukturschwachen Region, appellieren wir eindringlich an Sie, eine stärkere Berücksichtigung solcher Gesichtspunkte im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorzunehmen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Linden
Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 04.04.2024