Gemeinde Linden

liegt idylisch im Stein​albtal am Fuße der Sickingerhöhe

liegt idylisch im​ Steinalbtal am Fuße der Sickingerhöhe

Traditioneller Faschingsumzug in Linden

mit Abschluss in der Mehrzweckhalle am 11. Februar 2024 Kurzinformation der Ortsgemeinde Linden Traktoren und andere Fahrzeuge. Die Zugmaschinen und Anhänger müssen dem Veranstalter gemeldet werden. Bitte eine Kopie der Fahrzeugpapiere/Betriebserlaubnis und der TÜV-Bescheinigung beilegen. Der Traktoreigentümer muss seiner Haftpfichtversicherung die Teilnahme am Umzug einschl. Personenbeförderung rechtzeitig melden. Die Versicherungsbestätigung bitte in Kopie der Anmeldung beifügen. Anmeldung auf Seite 30 Wagen

– Die teilnehmenden Wagen müssen verkehrssicher sein, dazu gehört auch eine ausreichende Bremsanlage.
– Die An- und Abfahrten sind in der Versicherung des Veranstalters nicht abgedeckt. Des Weiteren ist es nicht gestattet, bei An- und Abfahrten Personen zu befördern. Eine Geschwindigkeit von 25km/h darf nicht überschritten werden. Als An- und Abfahrt zählt nur die Strecke zwischen dem Standort des Fahrzeuges und dem Veranstaltungsort.
– Die verwendeten Fahrzeuge müssen grundsätzlich eine stabilen Unterfahrschutz erhalten. Hierbei sollte eine Bodenfreiheit zwischen 10 cm und 20 cm eingehalten werden.
– Ist eine Personenbeförderung vorgesehen, benötigen die Fahrzeuge eine Brüstung: deren Höhe bei Erwachsenen 100 cm und bei Kindern 80 cm beträgt. Die Ladefäche des Wagens muss eben, tritt- und rutschfest sein.
– Treppen, die sich an den Wagen befnden, sollten rechts und links eine Handlauf besitzen und zusätzlich durch ein Törchen oder eine Stange abgesichert sein. Der Treppenaufgang muss laut TÜV-Bericht hinten am Wagen befestigt sein.
– Die schwenkbaren Achsen der Fahrzeuge müssen an jeder Seite mit einem Mann abgesichert sein. Grundsätzlich sollte das Gespann von mind. 4 Personen begleitet werden.
– Während dem Zug dürfen keine Flaschen, Kartons oder andere Verpackungsmaterialien von den Wagenbesatzungen auf die Straße geworfen werden. Denken Sie hierbei bitte an die Anwohner!
– Beim Werfen der Bonbons etc. bitte darauf achten, dass diese möglichst weit an den Seiten hinausgeworfen werden, dadurch kann vermieden werden, dass die Zuschauer zwischen und hinter den Wagen herumlaufen und nach Bonbons suchen. Bitte bedenken Sie auch mögliche Verletzungsgefahren durch das „Kamellenwerfen“.
– Stimmungs- und Karnevalsmusik in angemessener Lautstärke ermöglicht es Allen Karnevalisten zu feiern.
– Achtet bei der Alkoholausgabe auf das Jugendschutzgesetz